Erklärung der Kooperation für den Frieden:
Gegen Euromilitarismus - Für ein friedensfähiges Europa
Europa trägt besondere Verantwortung für den Frieden - nach innen und in der Welt. Unser Kontinent blickt auf eine leidvolle Geschichte kriegerischer Auseinandersetzungen zurück. Zwei Weltkriege mit Millionen von Opfern erschütterten die Welt im jüngst vergangenen Jahrhundert. Die europäischen Kolonialmächte haben die von ihnen beherrschten Völker und Regionen mit einer blutigen Spur von Unterdrückung, Ausbeutung und kriegerischer Unterwerfung überzogen. Auch heute, im Zeitalter der Globalisierung, übt die EU strukturelle Gewalt aus, unter der die Menschen im Süden unseres Globus leiden. Die Kehrseite der europäischen Integration ist die Ausgrenzung des armen "Restes" der Welt, die Abschottung der Reichtums-Festung EU-Europa - vor allem gegenüber Flüchtlingen. Opfer dieser Politik sind die Staaten und Völker an der europäischen Peripherie und im Süden, die ihrem - von der EU mitverursachten - Schicksal von Armut, Unterentwicklung und Gewaltkonflikten überlassen werden. Zudem tragen Rüstungsexporte, Militärhilfe, Söldnerfirmen aus Europa zur Verschärfung gewaltsamer Konflikte in der Dritten Welt bei. Darüber hinaus intervenieren europäische Mächte einzeln oder im Verbund immer wieder direkt militärisch in den Ländern des Südens - mit zunehmender Tendenz.
Falsche Weichenstellung: Militarisierung der EU
Insbesondere in der jüngsten Vergangenheit sind die Weichen der EU-Politik in eine friedenspolitisch verhängnisvolle Richtung gestellt worden: die EU wird militarisiert. Eine Militärgroßmacht EU-Europa nimmt in großen Schritten Gestalt an. Hatte bereits der Vertrag von Maastricht eine gemeinsame EU-Sicherheitspolitik und eine Europäische "Verteidigungs"union als Ziele festgelegt, so ist unter dem Schlagwort "Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik" (ESVP) seit den EU-Gipfeln von Köln und Helsinki 1999 eine ganze Reihe von entsprechenden konkreten Maßnahmen beschlossen und z.T. bereits umgesetzt worden: Einrichtung eines ständigen sicherheitspolitischen Komitees und eines Militärstabes und -ausschusses in Brüssel sowie eines Ad-Hoc-Ausschusses der beitragenden Länder im Falle von EU-Militäroperationen u.a. Die Aufstellung einer EU-Eingreiftruppe von rund 60.000 Mann und Frau ist der sichtbarste und bedenklichste Ausdruck dieses Militarisierungsprozesses. Jüngst wurde eine EU-Sicherheitsstrategie verabschiedet (das so genannte Solana-Papier "Ein sicheres Europa in einer besseren Welt" vom Dezember 2003), die unter anderem mit militärischen Einsätzen zur Bekämpfung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen droht und auch die präventive Anwendung militärischer Gewalt - sprich: kriegerische Aggressionen - vorsieht. Hierfür müsse man "die Mittel für die Verteidigung aufstocken" - das heißt: aufrüsten.
Nein zu dieser EU-Verfassung
Die Verpflichtung zur Aufrüstung ist auch in der zur Verabschiedung anstehenden EU-Verfassung fest geschrieben. Im Artikel I-40 dieser "Verfassung für Europa" verpflichten sich "die Mitgliedstaaten, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern". Hierbei soll unter anderem ein neu zu schaffendes "Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten" (Art. I-40, Abs. 3) helfen. Außerdem ist eine militärische Beistandsverpflichtung beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus vorgesehen.
Im Vorgriff auf diesen Artikel I-42 der EU-Verfassung haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU bereits bei ihrem Treffen am 25. März 2004 dazu verpflichtet, alle ihnen "zur Verfügung stehenden Mittel einschließlich der ... militärischen" zu mobilisieren, um terroristischen Bedrohungen "vorzubeugen".
Parlamentarische und gerichtliche Entscheidungs- und Kontrollverfahren bei militärischen Interventionen sind nicht vorgesehen. In dem Verfassungsentwurf heißt es lapidar und klar: "Über militärische Einsätze der EU entscheidet der Ministerrat" (Art. I-40, III-205).
Die Regelung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung bleibt laut Verfassungsentwurf den Einzelstaaten vorbehalten, die von Staat zu Staat unterschiedlichen Repressionen gegenüber Kriegsdienstverweigerern werden mithin legitimiert. Wir fordern, das Recht auf umfassende Kriegsdienstverweigerung ohne Diskriminierung als Grundrecht in der EU-Verfassung für alle Staaten als verbindlich zu erklären.
Friedensförderung statt Militarisierung
Das im EU-Verfassungsentwurf proklamierte Ziel, den Frieden zu fördern (Art. I-3), ist begrüßenswert. Doch die auf Aufrüstung und Militärinterventionen abzielenden Bestimmungen der Verfassung sowie die praktischen Militarisierungsschritte widersprechen dieser Proklamation. Deswegen müssen diese Bestimmungen aus der Verfassung gestrichen und die bisher durchgeführten Militarisierungsmaßnahmen rückgängig gemacht werden. Statt mehr militärisches Gewicht in die Waagschale der weltpolitischen Machtkonkurrenzen zu legen, sollte die EU bewusst die militärische Komponente in ihrer Politik abbauen und ein eigenständiges Profil als friedensfördernde Akteurin entwickeln. Bescheidene Ansätze hierfür gibt es bereits: Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) sieht auch Maßnahmen der nicht-militärischen Krisenbewältigung und Konfliktprävention vor. Doch stehen diese in Hinsicht auf politische Bedeutung und finanzielle Ausstattung ganz im Schatten der militärischen Dimension und sind dieser ein- und untergeordnet. Dieses Verhältnis muss umgekehrt werden. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik muss zu einer Gemeinsamen Außen- und Friedenspolitik umgewandelt werden. Militärische Kapazitäten müssen abgebaut, Kapazitäten für zivile Konfliktbearbeitung müssen aufgebaut werden. Wir fordern statt des "Amtes für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten" ein "Amt für Zivile Konfliktbearbeitung".
Für ein atomwaffenfreies Europa
Eine Friedensmacht Europa muss nicht nur auf militärische Integration und Interventionskapazitäten verzichten, sondern auch auf Atomwaffen. Die Nuklearmächte Frankreich und Großbritannien sind zur Aufgabe ihres Nukleararsenals zu bewegen; Von Deutschland fordern wir den Verzicht auf jegliche nukleare Teilhabe. Die EU muss sich dazu verpflichten, Test, Herstellung, Lagerung und Transport sowie Einsatz von Atom- und anderen Massenvernichtungswaffen zu unterlassen. Ein atomwaffenfreies Europa wäre ein bedeutender Schritt zu einer atomwaffenfreien Welt. Die EU muss sich für die vollständige Beseitigung aller Massenvernichtungswaffen weltweit unter Kontrolle der Vereinten Nationen einsetzen.
Für ein Referendum über die Verfassung
In Deutschland sollte - wie in anderen EU-Staaten auch - in einem Referendum über die Zustimmung zur EU-Verfassung entschieden werden.
Kassel, 15. Mai 2004
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